Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des StudioAAAA
Claudia Seidel, Spenerstraße 15, 10557 Berlin, Deutschland
(im Folgenden: Auftragnehmerin)
1. Geltung
Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die kreativen Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche weiteren Tätigkeiten der Auftragnehmerin.
Sämtliche Leistungen, Angebote und sonstige Verträge der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage und nach Maßgabe nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform (bspw. E-Mail). Eine Abbedingung dieses Textformerfordernisses bedarf zu seiner Wirksamkeit ebenfalls der Textform.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ebenfalls nur Gültigkeit, soweit diese seitens der Auftragnehmerin zumindest in Textform anerkannt worden sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Lieferbedingungen des Auftraggebers seitens der Auftragnehmerin nicht ausdrücklich widersprochen worden ist oder diese Bedingungen ihrerseits die Anwendung allgemeine Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern ausschließen.
2. Angebote / Vertragsschluss
Angebote der Auftragnehmerin erfolgen immer freibleibend.
Der Angebotsempfänger kann aus einer etwaigen Abstandsnahme der Auftragnehmerin vor Vertragsschluss keinerlei Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche und insbesondere auch keinerlei Nutzungsrechte an Leistungen der Auftragnehmerin, gleich welcher Art, oder Ansprüche hierauf herleiten.
Die Angestellten und Mitarbeiter der Auftragnehmerin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweils geschlossenen Vertrages und den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen oder hiervon abweichen.
3. Leistungserbringung / Einräumung von Nutzungsrechten / Schadensersatz für unberechtigte Nutzungen
3.1 Leistungsort
Leistungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
3.2 Abweichender Leistungsort / Weitere Vergütung
Soweit der Auftraggeber/Vertragspartner die Erbringung von Leistungen an einem anderen Ort als dem Sitz der Auftragnehmerin verlangt, versteht sich der Preis zuzüglich sämtlicher dadurch entstehenden weiteren Kosten, insbesondere Reise- und Unterbringungskosten.
3.3. Grundlage und Umfang der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich und ausschließlich auf der Grundlage und im Rahmen des Angebots der Auftragnehmerin bzw. des Auftrages. Soweit im Vorfeld des Auftrages eine Exklusivitätsvereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber geschlossen wurde, findet diese auch im Rahmen des Auftrages uneingeschränkt Anwendung.
Im Einzelnen gilt folgendes:
3.3.1. Leistungen / Werke / Werkbearbeitung-, Nutzungs- und Verbotsrechte
Die Auftragnehmerin erbringt sämtliche Leistungen mit der Maßgabe, dass diese erst nach Freigabe und vollständiger Bezahlung des Auftrages genutzt bzw. verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für die Veränderung oder Bearbeitung ihrer Leistungen durch Dritte. Dies gilt ausdrücklich unabhängig von einem etwaig (parallel) bestehenden Werkschutz nach dem Urhebergesetz oder Schutzrechten nach Maßgabe anderer Gesetze.
Die Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich im Rahmen des ausdrücklich vertraglich Vereinbarten. Sämtliche Leistungen bzw. Werke werden auftragsbezogen bzw. projektbezogen und -gebunden erbracht. Soweit eine Leistung bzw. ein Werk nicht auftrags- bzw. projektbezogen und -gebunden, sondern zur freien Verwendung des Auftraggebers/Vertragspartners erbracht werden soll, bedarf dies einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.
Eine Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte (Sublizensierung) ist im Auftrag explizit zu vereinbaren. Ansonsten ist sie ausgeschlossen.
Jegliche Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten des Auftraggebers erfolgt mit der Maßgabe, dass die Auftragnehmerin mindestens in gleichem Umfange Dritten gegenüber die entsprechenden Verbotsrechte und sämtliche damit verbundenen Annexansprüche aus eigenem Recht und im eigenen Namen weiterhin geltend machen kann. Einer Zustimmung des Auftraggebers/Vertragspartners bedarf es hierzu nicht.
3.3.2. Ablauf bzw. Verlängerung der Nutzungsrechte / Rückfall der Nutzungsrechte
Soweit die Nutzungsdauer nicht schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Dauer der eingeräumten Nutzungsrechte längstens drei Jahre nach Über- und Freigabe der Leistungen/Werke. Sämtliche Nutzungsrechte fallen mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer vollumfänglich an die Auftragnehmerin zurück.
Für eine etwaig zu vereinbarende Verlängerung der Nutzungsdauer bemisst sich die dafür anfallende Vergütung (Lizenzgebühr) nach den jeweils gültigen Empfehlungen der Branchenverbände für die betreffenden Leistungen (z.B. der AGD Vergütungstarifvertrag Design (VTV) oder der Marktmonitor Werbetext des Texterverbandes - Fachverband Freier Werbetexter e.V.).
3.3.3. Schadensersatzpauschale für unberechtigte Nutzungen
Soweit der Auftraggeber die Leistungen der Auftragnehmerin in räumlich, zeitlich oder gegenständlicher Art und Weise nutzen oder verwerten sollte, ohne hierzu durch die Auftragnehmerin berechtigt worden zu sein, wird der dadurch entstehende Schadensersatzanspruch der Auftragnehmerin mit dem Wert des Auftrages vermutet. Es steht beiden Parteien offen einen im Einzelfall niedrigeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
4. Abnahme/Gewährleistung/Haftung
4.1. Abnahme
Gelieferte Arbeiten, Leistungen oder Werke gelten unbeschadet anderer Erklärungshandlungen als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber sie verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt hat. Eine Verweigerung der Abnahme muss ausdrücklich und mit hinreichenden Gründen in Text- oder Schriftform unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Lieferung gegenüber der Auftragnehmerin erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen oder Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
4.2. Gewährleistung
4.2.1. Sachmängel
Die Auftragnehmerin trägt die Gewährleistung grundsätzlich im gesetzlichen Umfange. Auf Schadensersatz haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Leistung als Vergütung vereinbart wurde. Davon unabhängig entfällt die Haftung vollständig, sobald und soweit die Arbeiten bzw. Leistungen der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber abgenommen werden. Diese Begrenzungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen.
4.2.2. Rechtsmängel / Freistellung der Auftragnehmerin
Im Weiteren haftet die Auftragnehmerin lediglich für den Bestand der durch sie eingeräumten Nutzungsrechte im Zeitpunkt der Einräumung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
Die Auftragnehmerin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts nicht Pflicht der Auftragnehmerin ist. Sie haftet daher nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder des Layouts, der Arbeitsergebnisse bzw. Leistungen, Werke oder Ideen. Insoweit die Auftragnehmerin aufgrund der Verwendung ihrer Arbeitsergebnisse bzw. Leistungen, Werke oder Ideen durch den Auftraggeber seitens Dritter auf Unterlassung, Schadensersatz oder damit verwandte (Annex-)Ansprüche in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von jeglicher Kostenlast frei.
4.2.3. Haftung für Erfüllungsgehilfen / Dritte
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich etwaige Subunternehmer oder Kooperationspartner (Erfüllungsgehilfen) sorgfältig auszuwählen und anzuleiten. Darüber hinaus übernimmt die Auftragnehmerin für ein Verschulden Dritter keine Haftung. Sofern die Auftragnehmerin Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers in Auftrag gibt sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
4.3) Leistungsgefahr/Gefahrübergang
Der Versand von Unterlagen, auch der elektronische Versand von Dateien, erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes durch die Auftragnehmerin erfolgt.
5. Vergütung/Preise / Zahlung / Fälligkeit
Die Vergütung ist bei Lieferung/Übergabe bzw. Zurverfügungstellung der Leistungen fällig. Werden die bestellten Leistungen bzw. Arbeiten in Teilen abgenommen bzw. zur Verfügung gestellt, ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teilleistung fällig.
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug gegen Rechnung innerhalb von 10 Tagen per Überweisung.
6. Auslagen
Fremd- und Nebenkosten – etwa für z. B. Porto, Material, Kopien, Versand, Kuriere etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten.
7. Leistungsvorbehalt
Die Auftragnehmerin ist zur Leistung bzw. Einräumung von Nutzungsrechten, vorbehaltlich anderer ausdrücklicher Vereinbarungen in Schriftform, erst nach vollständigem Zahlungseingang seitens des Auftraggebers verpflichtet. Eine Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten des Auftraggebers vor vollständigem Zahlungseingang findet, vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform, nicht statt. Dies gilt unabhängig von der Übergabe der Werke bzw. Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber. Eine vorläufige Duldung der Nutzung ist nicht mit der Einräumung von Nutzungsrechten gleichzusetzen. Der Auftraggeber kann auch nicht auf die Einräumung dieser Rechte vertrauen, wenn und weil die Auftragnehmerin die Nutzung duldet.
8. Eigenwerbung / Belegexemplare
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, ihre Arbeiten, Leistungen und Werke, die sich für den Auftraggeber erbracht bzw. geschaffen hat unter Nennung des Auftraggebers zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber nicht verwendete Entwürfe. Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin von allen vervielfältigten Arbeiten auf Anfrage zwei einwandfreie (Beleg-)Exemplare unentgeltlich überlassen.
9. Gerichtsbarkeit- / Gerichtsstandsvereinbarung / Anwendbares Recht / Vertragssprache
Die Auftragnehmerin und ihre Auftraggeber/Vertragspartner (Vertragsparteien) unterwerfen sich, soweit zulässig, für sämtliche Streitigkeiten aus den zwischen Ihnen erwachsenen Rechtsbeziehungen, unabhängig vom Rechtsgrund, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der bundesdeutschen Gerichte.
Die Vertragsparteien vereinbaren als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den zwischen Ihnen erwachsenen Rechtsbeziehungen, unabhängig vom Rechtsgrund, soweit zulässig, die ausschließliche örtliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
Die Beziehungen der Vertragsparteien regeln sich, soweit zulässig, ausschließlich nach dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts. Vertragssprache ist, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, Deutsch.
10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch eine ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen die deren Zweck möglichst nahe kommt.